Liebe Patienten/ liebe Patientinnen!
Privat Versicherte:
Es erfolgt in meiner Privatpraxis eine Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte.
Private Krankenkassen übernehmen in der Regel die Behandlungskosten. Sie reichen wie gewohnt Ihre Rechnung bei Ihrer Krankenkasse und ggf. Beihilfe ein.
Bei Ihrem ersten Behandlungstermin plane ich abhängig Beschwerden 30 bis 60 min zur Vorbesprechung ein. Hier erfolgt eine ausführliche Anamnese, Befunderhebung mit eventueller vorheriger weiterer Einleitung einer Diagnostik.
Gesetzlich Versicherte nur als Selbstzahler:
Bei Interesse können Sie sich gerne vertrauensvoll an mich wenden. Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (Gebührenordnung-für-Ärzte).
Da Ihre gesetzliche Krankenkasse viele Leistungen übernimmt, die Sie in einer Privatpraxis selbst bezahlen müssten (z.B. Kernspin/MRT, Röntgen, Labor, Krankengymnastik, Hilfsmittel, Facharztüberweisungen z.B. Neurologe), empfehle ich zunächst einen kassenärztlichen Orthopäden aufzusuchen.
Haben Sie weiterhin Beschwerden oder wünschen Sie eine Zweitmeinung, dann können Sie gerne einen Termin bei mir vereinbaren.
Viele gesetzliche Kassen zahlen eine Osteopathiezuschuss. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach. Ich bin gelisteter ärztlicher Osteopath bei der DAAO. Hier ist ein Liste von den Kassen die Osteopathie bezuschussen. Es besteht kein Anspruch für eine Garantie oder Korrektheit.
Kostenübernahme gesetzlicher Kassen von osteopathischen Behandlungen PDF-Übersicht